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Google News: Diskriminierung durch das Leistungsschutzrecht?

Inhaltsverzeichnis

Das Leistungsschutzrecht beschäftigt uns leider immer noch. Das von Axel Springer initiierte Gesetz wurde am Ende ausschließlich von einigen Publikationen von Springer zur Anwendung gegenüber Google gebracht. Für mich konsequent.

Wenn man sich schon für ein Gesetz einsetzt, sollte man auch selbst für die Durchsetzung einstehen. Springer selbst spricht hierbei von einer Datendokumentation. Also der Erhebung der Folgen. Diese Datendokumentation ist lt. Springer am 05.11.2014 beendet worden. Der wirtschaftliche Schaden wurde wie folgt beziffert:

  • – 40% an Suchtraffic
  • – 80% an Suchtraffic bei Google News

Diese Verluste betreffen die vier Publikationen welt.de, computerbild.de, sportbild.de und autobild.de. Springer spricht hierbei von einer Diskriminierung. Nun ist eine Diskriminierung neutral betrachtet eine Klassifikation von Mengen anhand von trennenden Merkmalen. Diese Mengen werden anschließend auf Basis der trennenden Merkmale unterschiedlich behandelt. Da die 4 Angebote von Springer auf die Anwendung des Leistungsschutzrechts bestanden, verfügen sie über ein trennendes Merkmal, welches zwingend zu einer anderen Behandlung geführt hat. Die Auswirkungen haben ich in meinem Post “Leistungsschutzrecht: Google News Feldtest powerd by Springer” untersucht.

Springer setzt den Begriff der Diskriminierung hier allerdings extrem polemisch ein. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird von Diskriminierung gesprochen, wenn gesellschaftliche Gruppen auf Basis von Merkmalen gebildet werden, diese Gruppen danach aber abweichend – meist negativ – behandelt werden, und die Behandlung oder Betrachtung in keinem Zusammenhang mit dem trennenden Merkmal steht. Das ist hier nicht der Fall.

Aufgrund des Leistungsschutzrechts muss Google die Gruppe der Leistungsschutzrechtsnehmer abweichend behandeln.

Betrachten wir nachfolgend, ob Google die vier Publikationen im letztgenannten Wortsinn diskriminiert, sprich, ob die vier Publikationen nach der widerruflichen kostenlosen Gratiseinwilligung von Google anders behandelt werden. Dazu betrachten wir die Reichweite der vier Anbieter in den einzelnen Google-Kanälen.

Google News

Zur Datenerhebung nutzen wir wieder das News Dashboard von trisolute. Die Funktionsweise haben wir hier bereits geschildert, weshalb ich in diesem Artikel darauf verzichte. Wie im vorhergehenden Artikel beschränken wir uns für Google News auf die Betrachtung von welt.de. Hier sehen wir, dass in der Gesamtreichweite im Zeitraum der Wirkung des LSR ein erheblicher Reichweitenverlust festzustellen ist.

wirkung Google News

Gut zu sehen ist allerdings auch, dass Google sofort nach der Erteilung der “widerruflichen kostenlosen Gratiseinwilligung” den alten Zustand wiederhergestellt hat. Eine dauerhafte Diskriminierung findet in Google News also nicht statt. Bleibt die Frage, ob die vorhergehende Diskriminierung unverhältnismäßig war. Lt. Leistungsschutzrecht darf Google weder Beschreibungstexte noch Bilder verwenden, wenn diese nicht gemäß dem Leistungsschutzrecht lizenziert sind. In Google News sind allerdings für die Hauptmeldungen Beschreibungstexte notwendig. Demzufolge war der Einbruch bei den Hauptmeldungen erheblich:

lsr-google-news-hauptmeldungen

welt.de hat nur in den Fällen eine Platzierung in Google News als Hauptmeldung erzielen können, wenn es keine weiteren Meldungen zu dem Thema von anderen Angeboten gegeben hat. In allen anderen Fällen hat Google die Anzeige eines Angebots vorgezogen, bei dem die Beschreibung angezeigt werden konnte. Google hat hier der Usability von Google News den Vorzug gegeben.

Bei Bildern war die Situation eindeutig. Diese dürfen schlicht nicht angezeigt werden:

lsr-google-news-bilder

Sowohl die Hauptmeldungen als auch die Bilder ziehen erfahrungsgemäß einen Großteil der Klicks innerhalb von Google News auf sich. Der verheerende Einbruch bei diesen beiden Arten des Listings kann durchaus zu einem Verlust von 80% des Traffics über news.google.de für die welt.de geführt haben. In beiden Fällen ist allerdings auch zu sehen, dass die alte Performance der welt.de in Google News nach der “widerruflichen kostenlosen Gratiseinwilligung” unmittelbar zurückgekehrt ist.

Allerdings wird über die direkte Nutzung der Newssuche unter news.google.de oft nur der kleinere Teil des News-Traffics für Verlage generiert. Der Großteil des Newstraffics wird über die in der normalen Websuche integrierten Newsboxen generiert.

Erfahrungsgemäß ist das Verhältnis 1/3 direkte Newssuche und 2/3 über die Google News Boxen in der organischen Suche.

Hier war allerdings kein Einbruch festzustellen:

lsr-google-news-serp-news-box

Da das News Dashboard bei der Auswertung der News Boxen nicht nach Bildern und Textlinks unterscheidet, können wir anhand der Daten keine Aussage zur Art der Listings von welt.de in den Google News Boxen treffen. Es ist aber davon auszugehen, dass im Zeitraum der LSR-Wirkung keine Bilder von welt.de in den Google News Boxen vorhanden waren. Dennoch konnte welt.de im Zeitraum der LSR-Wirkung dieselbe Anzahl von Platzierungen in den News Boxen erzielen wie zuvor.

Die Platzierungen in den News Boxen verteilt Google idR nach der Stärke einer Publikation zu einem Thema. Diese Stärke ergibt sich aus den in Google News generierten Klicks. Da diese im Zeitraum der LSR-Wirkung für welt.de wesentlich geringer gewesen sind, ist die gleichbleibende Performance in den Newsboxen verwunderlich. Es scheint so, dass Google die Stärke von welt.de festgeschrieben und nicht neu berechnet hat. Diese erste Vermutung kann auch erklären, warum es aktuell zu einem Abfall der welt.de gekommen ist. Die Aufhebung der vermuteten statischen Bewertung der welt.de und die nun wieder eingesetzte dynamische Bewertung scheint dazu zu führen, dass die im Wirkungszeitraum des LSR verminderte Klickleistung erst jetzt zu tragen kommt. Allerdings gibt es regelmäßig ähnliche Ausschläge nach unten bei allen Publikationen. Die Bewertung der Quellen innerhalb von Google News ist extrem dynamisch.

Betrachtet man die Leistungskennzahlen in Summe, dann scheinen die Angaben von 80% Trafficverlust über Google News zumindest für die welt.de übertrieben. Innerhalb der Newssuche unter news.google.de ist diese Angabe nachvollziehbar und plausibel.

Da der größere Teil des Newstraffics allerdings über die Google News Boxen in der normalen Suchergebnisseite erzielt werden, und hier kein Einbruch festzustellen ist, ist der Trafficverlust aus Google News gesamt sicher wesentlich geringer als die angegebenen 80%.

Organische Suche und LSR

In der normalen organischen Suche von Google ist über den gesamten Zeitraum der LSR-Wirkung kein negativer Effekt auf die Rankings festzustellen. Die Sichtbarkeit ist sowohl lt. Searchmetrics als auch lt. SISTRIX konstant:

lsr-organische-suche

Allerdings wurden auch hier die Treffer ohne die Beschreibungstexte dargestellt. Diese verkürzte Darstellung wird sicher die Klicks auf die jeweiligen Listings reduziert haben. Ein Einbruch um 40%, wie von Springer angegeben, erscheint aber ziemlich hoch.

LSR und die Bildersuche

Wie beschrieben sind alle Bilder der angegebenen Publikationen aus der Bildersuche entfernt worden. Auch hier blieb Google keine Wahl, wenn Google den Anforderungen des Leistungsschutzrechts genügen will. Dieses Delisting der Bilder ist nach erfolgter widerruflicher Gratiseinwilligung aufgehoben worden wie die Daten von Searchmetrics zeigen:

lsr-bildersuche

Die Wiederaufnahme in die Bildersuche erfolgte unmittelbar. Da die Bildersuche eher langsam und träge reagiert, scheint Google keine Löschung der indexierten Bilder vorgenommen zu haben. Eine Reindexierung dauert erfahrungsgemäß deutlich länger als eine Woche. Scheinbar hat Google nur einen Filter eingeführt, damit zu einem späteren Zeitpunkt die alten Rankings schnell wiederhergestellt werden können.

FAZIT – Google Diskriminierung und LSR

Ja, Google hat die Angebote von Springer während des Zeitraum der Datenerhebung diskriminiert. Diese Diskriminierung ergibt sich allerdings zwingend aus dem Leistungsschutzrecht und war von Springer explizit gewünscht. Eine darüberhinausgehende Diskriminierung ist nicht festzustellen. Vielmehr hat Google Methoden gewählt, die eine schnelle Rückkehr zum ursprünglichen Zustand gewährleisten. Google ging äußerst besonnen vor. Wollte Google das Thema eskalieren, hätte es genügend Möglichkeiten. So hätte Google beispielsweise alle Bilder aus dem Index entfernen können. Eine Reindexierung und ein Ranking auf Basis der bekannten Bilder-SEO-Kriterien hätte einige Zeit gedauert. Dennoch hätte Google auch in diesem Fall die betroffenen Publikationen identisch wie jede andere Website behandelt. Die Trägheit der Bildersuche betrifft nämlich jeden gleichermaßen.

Springer hingegen diskriminiert selbst, wenn es um die Anwendung des LSR geht. Außer Google hat keine weitere Suchmaschine und kein weiteres Aggregat eine widerrufliche Gratiseinwilligung zur Nutzung von Beschreibungstexten und Bildern erhalten. Springer sorgt mit dem selbst initiierten Leistungsschutzrecht dafür, dass die Marktmacht von Google zementiert wird. Bietet doch aktuell nur Google die Möglichkeit die in der VG-Media vertretenen Verlage in der Websuche zu finden und die Inhalte suchgerecht darzustellen. Gleichzeitig gesteht Springer ein, wie wichtig Suchmaschinen und Aggregatoren als kostenlose Trafficzubringer für das eigene Geschäftsmodell sind.

Im Grunde kann man von einer positiven Diskriminierung – also einem Privileg – von Verlagsinhalten innerhalb der Suche sprechen. Mit Google News erhalten Verlage eine Möglichkeit über die Einblendungen in der normalen Websuche exklusiv zu stark nachgefragten Themen gefunden zu werden. Eine Möglichkeit, die vielen anderen Websites versperrt ist. Sich darüber zu echauffieren, wie es Herr Keese hier wortgewaltig versucht, ist mehr als nur unfair. Herr Keese spielt sich als Verteidiger von Verlagen im allgemeinen auf. Im Grunde aber kämpfen alle Verlage um den in Google begrenzten Raum.

SEO und das Leistungsschutzrecht

Springer – und Herr Keese – ist sich dieser Tatsache sicher bewusst, beschäftigt schließlich einige der besten Suchmaschinenoptimierer. Die Erfolge der welt.de in Google feierte man auch gerne bevor man auf die Idee mit dem Leistungsschutzrecht gekommen ist. Schaut man sich die so generierte  – oder der Konkurrenz abgerungene – Reichweite von Springer in Google an, sollte vielleicht eher Springer das Feindbild der anderen Verlage gelten.

Ich habe mir die aktuelle Sichtbarkeit der in der VG-Media vertretenen Verlagsangebote in SISTRIX angesehen. Nachfolgende Grafik zeigt die Sichtbarkeit aller digital verlegerischen Angebote mit einer Sichtbarkeit über 10:

SEO und das Leistungsschutzrecht

sistrix-sichtbarkeit-vg-media-verlage

Die Auswertung bezieht sich auf die Angebote der Kategorie “Verleger”. In Summe kommen alle Angebote auf eine Sichtbarkeit von 2.365 Sichtbarkeitspunkten. Inklusive der Gruppe “Fernsehen” und “Hörfunk” kommen alle vertretenen Angebote auf eine Sichtbarkeit von 2.648 Punkten. Die Verlagsangebote erreichen also den Großteil der Sichtbarkeit. Die Gruppe Hörfunk kommt in Summe nur auf 47 Sichtbarkeitspunkte. Die Gruppe Fernsehen kommt auf 235 Sichtbarkeitspunkte, wobei 104 Sichtbarkeitspunkte auf wetter.com entfallen. Sicher kein klassisches Verlagsangebot welches unter das Leistungsschutzrecht fallen sollte.

Von den 159 von der VG-Media vertretenen Verlagsangeboten haben 25 Angebote eine Sichtbarkeit von über 10 Punkten. Diese sind in der obigen Grafik visualisiert. Sie machen in Summe 89% der Sichtbarkeit aller VG-Media Verlagsangebote aus oder 80% der Sichtbarkeit aller von der VG-Media vertretenen digitalen verlegerischen Angebote.

Innerhalb der Verlagsgruppe (ohne Hörfunk und Fernsehen) erreichen die Angebote von Springer knapp 40% der Sichtbarkeit. Weitere knapp 30% entfallen auf Chip. Bleiben 30% für alle Anderen.

Da die VG-Media lt. Tarif für die öffentliche Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen zu gewerblichen Zwecken gem. § 87f Abs. 1 S. 1 UrhG 11% des durch ihre Inhalte induzierten Umsatzes als Lizenz einfordert, wird es sicher einen internen Verteilungsschlüssel geben. Da Springer dank effektivem SEO seit Jahren seine Reichweite ausgebaut hat, wird sicher ein Großteil der Lizenzeinnahmen bei Springer landen. Ein Schelm, wer hier Böses denkt. Oder die einfache Frage an alle anderen Verleger, warum lasst ihr Euch dermaßen vereinnahmen?

Hinweis zum Artikel

(I) Sportbild – Die Sportbild wird als Subdomain unter bild.de betrieben. Ich habe die Sportbild deshalb aus der Betrachtung ausgeschlossen.

(II) Verlegerische Angebote – Mir ist nicht ganz klar, was alles unter verlegerische Angebote gefasst wird. Das Beispiel von wetter.com zeigt, dass man hier scheinbar recht großzügig mit der Definition umgeht. Auch das Angebot von Chip erzielt einen Großteil seiner Reichweite in Google mit Seitenbereichen, die man im Allgemeinen nicht unter journalistischen Inhalt subsumiert. Nachfolgender Screen aus der SISTRIX Toolbox verdeutlicht dieses:

Google News: Diskriminierung durch das Leistungsschutzrecht?

Ich gehe davon aus, dass die VG-Media ihren internen Verteilungsschlüssel, sollte es denn jemals zu Zahlungen kommen, sicher an offiziellen Reichweitendaten ausrichtet, die eine Klassifikation der Seiteninhalte vornehmen. Meine zugegeben recht einfache Betrachtung der aktuellen Sichtbarkeitsverteilung ist hier sicher zu kurz gegriffen.

Dennoch zeigt die Betrachtung der Sichtbarkeitsverteilung der von VG-Media vertretenen Verlage wie stark sich Springer mittels gut durchgeführtem SEO in Google platziert hat. Das sollte einfach zum Nachdenken anregen.

get:traction Geschäftsführer Jens Fauldrath

Jens Fauldrath

Geschäftsführender Gesellschafter

Ich habe von 2006 bis 2012 das SEO-Team für t-online.de aufgebaut. Dabei war es essenziell, Redaktion, Produktmanagement und IT gleichermaßen zu berücksichtigen und in den Veränderungsprozess einzubinden. Dieses haben wir erreicht, indem wir die vorhandenen Prozesse erhoben und SEO möglichst aufwandneutral in diese integriert haben

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